JudikaturLG für ZRS Wien

RWZ0000186 – LG für ZRS Wien Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 2013

Für Kosten von Kostenbestimmungsanträgen gilt ebenso wie für das Kostenrekursverfahren Quotenkompensation, nicht nur wenn der Gegner eine Gegenäußerung erstattet.

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