JudikaturLG für ZRS Wien

RWZ0000139 – LG für ZRS Wien Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2009

Wird die Vorlage der Exekutionstitel im Original aufgetragen, reicht die Übermittlung im elektronischen Wege (als PDF-Anhang) ebensowenig aus wie die Übersendung von Kopien. Die Exekution ist gemäß § 54e Abs 1 Z 1 EO einzustellen.

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