RWZ0000139 – LG für ZRS Wien Rechtssatz
Wird die Vorlage der Exekutionstitel im Original aufgetragen, reicht die Übermittlung im elektronischen Wege (als PDF-Anhang) ebensowenig aus wie die Übersendung von Kopien. Die Exekution ist gemäß § 54e Abs 1 Z 1 EO einzustellen.