Das Lüftungs- und Beheizungsverhalten ist grundsätzlich den Bedürfnissen eines Wohnungsmieters nach kühlen oder warmen Räumen hintanzustellen. Das übliche Wohnverhalten (Wäschewaschen, Vorhänge, Küchenverbau, Einrichtung, Pölster, Decken, Kuscheltiere und Pflanzen in der Wohnung) ist kein Fehlverhalten. Zinsminderungsanspruch bei Schimmelbildung. 40% Zinsminderung für die Beeinträchtigung der weiter verwendeten Wohnräume, zusätzlich 25% für die zwei Wochen laufenden geräuschvollen Trockenlegungsmaschinen.
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