JudikaturLG für ZRS Graz

RGZ0000086 – LG für ZRS Graz Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2014

Wird der Exekutionstitel berichtigt, ist - zur Vermeidung einer Einstellung gemäß §54e Abs1 Z2 EO aufgrund eines entsprechenden Einspruchs des Verpflichteten – im Exekutionsantrag auf diesen Umstand im „Weiteren Vorbringen“ hinzuweisen.

Rückverweise