Da das "Gastgewerbe" in § 94 Z26 GewO 1994 idF der Gewerberechtsnovelle 2002 zwar als 'reglementiertes Gewerbe' genannt wird, in der Aufzählung des § 95 GewO 1994 idnF jedoch nicht aufscheint, ist die Exekutionsbeschränkung des § 341 Abs1 Satz2 EO hierauf nicht anzuwenden."
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