JudikaturLG Feldkirch

RFE0000175 – LG Feldkirch Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2007

Wird eine nach § 27 WEG 2002 pfandrechtlich bevorrangt sichergestellte Forderung in einem Zwangsversteigerungsverfahren betrieben, so kommt neben den übrigen Exekutionskosten bei der Verteilung auch den Kosten der Schätzung der Rang der betriebenen Forderung zu.

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