RFE0000175 – LG Feldkirch Rechtssatz
Wird eine nach § 27 WEG 2002 pfandrechtlich bevorrangt sichergestellte Forderung in einem Zwangsversteigerungsverfahren betrieben, so kommt neben den übrigen Exekutionskosten bei der Verteilung auch den Kosten der Schätzung der Rang der betriebenen Forderung zu.