Es findet keine Zusammungsrechnung iSd § 292 EO statt, wenn die Summe der Bezüge das Existenzminimun nicht übersteigt, da die in § 292 Abs 3 letzter Satz EO geforderte Bezeichnung des Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, praktisch nicht durchführbar ist.
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