RFE0000076 – LG Feldkirch Rechtssatz
Eine im Abrechnungszeitraum angefallene Erbschaft des Betroffenen in Form von Barvermögen ist nicht als "Einkünfte" iSd § 266 ABGB zu verstehen und somit bei der Bemessungsgrundlage für die Belohnung des Sachwalters, soweit sie auf Einkünfte abstellt, nicht zu berücksichtigen.