JudikaturLG Feldkirch

RFE0000033 – LG Feldkirch Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1998

Es bildet keinen Einspruchsgrund nach § 54c Abs 1 EO, wenn der Verpflichtete behauptet, der nach außen hin vollstreckbare (eine Bestätigung der Vollstreckbarkeit aufweisende) Exekutionstitel sei nicht rechtswirksam zugestellt worden.

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