JudikaturLG Feldkirch

RFE0000020 – LG Feldkirch Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 1997

Zeigt sich, daß der Exekutionstitel hinsichtlich der Person des Berechtigten mit den im Exekutionstitel hierüber gemachten Angaben nicht übereinstimmt, führt dies zur Einstellung der Exekution nach § 54e Abs 1 Z 2 EO.

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