RFE0000020 – LG Feldkirch Rechtssatz
Zeigt sich, daß der Exekutionstitel hinsichtlich der Person des Berechtigten mit den im Exekutionstitel hierüber gemachten Angaben nicht übereinstimmt, führt dies zur Einstellung der Exekution nach § 54e Abs 1 Z 2 EO.