JudikaturLG Eisenstadt

RES0000075 – LG Eisenstadt Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 2005

1. Das UVG knüpft grundsätzlich daran an, dass das minderjährige Kind entweder österreichischer Staatsbürger oder staatenlos ist. Der Umstand, dass sowohl der Mutter als auch dem Kind die österreichische Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, bedeutet nicht, dass ein Anspruch nach dem UVG besteht, weil die mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft verbundenen Gestaltungswirkungen dahingehend, dass dem neuen Staatsbürger Rechte zukommen und ihn Pflichten treffen, noch nicht mit der Zusicherung gemäß § 20 Abs. 1 StbG eintreten.

2. Artikel 51 (nunmehr Artikel 42) des EGV-Vertrages und die Verordnung Nummer 1408/71, insbesondere ihr Artikel 3, gelten nicht für Sachverhalte, die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausweisen.

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