JudikaturJustizRS0043110

RS0043110 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 2021

Die Zuordnung einzelner Teile eines Urteiles zu den Feststellungen hängt nicht vom Aufbau des Urteiles ab (hier: Schlussfolgerung tatsächlicher Art am Ende der Beweiswürdigung).

Entscheidungen
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