JudikaturHandelsgericht Wien

RWH0000088 – Handelsgericht Wien Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2024

Cumulonimbuswolken sind Wolken, die aufgrund der starken Turbulenzen in ihrem Inneren nicht durchflogen werden dürfen und stellen daher außergewöhnliche Umstände iSd Art 5 Abs 3 EU-FluggastVO dar.

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