JudikaturHandelsgericht Wien

RWH0000087 – Handelsgericht Wien Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2024

Auch, wenn alle Ersatzmaschinen eines Luffahrtunternehmens bereits im Einsatz waren, hindert dies nicht den Nachweis, die Beklagte habe die ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen, ist es

doch jedenfalls nicht zumutbar, dass das beklagte Luftfahrtunternehmen an jedem Zielflughafen eine Ersatzmaschine vorhält.

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