RWH0000051 – Handelsgericht Wien Rechtssatz
Für die Rückabwicklung nach einem Rücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag gemäß § 165a VersVG gilt die Spezialnorm des § 176 VersVG.
Beisatz: ebenso HG Wien 60 R 22/18t; ggtlg HG Wien 50 R 77/18g ua
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