JudikaturAUSL SG Würzburg

RS0104748 – AUSL SG Würzburg, BayLSG Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 1989

Eine Krankenschwester, die über Empfehlung des Arztes, bei dem sie beschäftigt ist, außerhalb ihres Dienstes ihren erkrankten Vater pflegt, steht dabei nicht unter Unfallversicherungsschutz. RS U SG Würzburg, BayLSG (D) 1989/10/25 2 RU 4/89 Veröff: SGB 1989,504

Rückverweise