RS0104748 – AUSL SG Würzburg, BayLSG Rechtssatz
Eine Krankenschwester, die über Empfehlung des Arztes, bei dem sie beschäftigt ist, außerhalb ihres Dienstes ihren erkrankten Vater pflegt, steht dabei nicht unter Unfallversicherungsschutz. RS U SG Würzburg, BayLSG (D) 1989/10/25 2 RU 4/89 Veröff: SGB 1989,504