JudikaturAUSL OLG Schleswig

RS0104740 – AUSL OLG Schleswig Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 1952

Die Abweisung der Klage nach § 48 Abs 3 EheG (§ 55 EheG) hindert nicht, in einem neuen Rechtsstreit geltend zu machen, daß der Widerspruch nach § 48 Abs 2 EheG unbeachtlich ist.

RS U OLG Schleswig (D) 1952/01/15 3 U 80/51 Veröff: NJW 1953,308

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