JudikaturAUSL OLG Neustadt

RS0104774 – AUSL OLG Neustadt Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 1955

Der Halter eines Kraftfahrzeuges, der eine Fahrt seines angestellten Fahrers trotz Kenntnis von dessen Übermüdung duldet, hat einen durch diese Übermüdung erfolgten Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt.

RS U OLG Neustadt (D) 1955/10/21 1 U 119/55 Veröff: JR 1956,342

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