RS0104774 – AUSL OLG Neustadt Rechtssatz
Der Halter eines Kraftfahrzeuges, der eine Fahrt seines angestellten Fahrers trotz Kenntnis von dessen Übermüdung duldet, hat einen durch diese Übermüdung erfolgten Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt.
RS U OLG Neustadt (D) 1955/10/21 1 U 119/55 Veröff: JR 1956,342