Oberstes Gericht Italien (Corte Suprema di Cassazione) 26.11.1993 Publikation:
Il Foro italiano 1994, I 2157 - 2166
Das italienische Gericht hat sich zugunsten des Gerichts für unzuständig zu erklären, das von den Parteien im Sinn des Art 17 EuGVÜ als zuständig vereinbart wurde, über Streitigkeiten aus dem zu schließenden Vertrag zu entscheiden, soferne die Gerichtsstandsklausel von den Parteien übereinstimmend angenommen und schriftlich eingefügt wurde und nicht nur in die Rechnung oder in eine andere einseitige Urkunde eingefügt worden ist.
Societa Riren gegen Erich Ruhl AG Chemische Fabrik Co
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden