Oberstes Gericht Italien (Corte Suprema di Cassazione) 25.9.1992 Publikation:
Il massimario del Foro italiano 1993, S 187 (Zusammenfassung) Giustizia civile 1994 I, S 2975 - 2978
Hat ein Versicherer in einem Vertragsstaat eine Zweigniederlassung, so ersetzt gemäß Art 8 EuGVÜ eine solche nur dann das Fehlen eines Wohnsitzes in einem Vertragsstaat, wenn es sich um Streitigkeiten aus dem Betrieb der Zweigniederlassung handelt.
Darunter fällt die Führung der Versicherungsgeschäfte für von dieser Zweigniederlassung ausgegebenen Polizzen.
Wurde eine Versicherungspolizze in einem anderen Staat ausgegeben, handelt es sich nicht um eine Streitigkeit aus dem Betrieb der Zweigniederlassung.
F Bellomia und G Bogliaccino (Italien) gegen M Felicien und Phenix Soleil SpA
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