Uneheliche Kinder werden durch die Eheschließung ihrer Eltern auch dann legitimiert, wenn die Ehe lediglich nach dem Heimatrecht des Vaters gültig, nach deutschem Recht aber wegen Verstoßes gegen § 11 EheG eine Nichtehe ist.
RS U LG Köln (D) 1953/02/20 6 T 12/53 Veröff: StAZ 1954,13
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