Kassationsgerichtshof Frankreich (Cour de Cassation) 11.4.1995
Loufrani erschien nicht vor dem High Court in London und wurde von diesem Gericht zur Zahlung einer Geldsumme an die panamesische Reredo Gesellschaft verurteilt.
Er erhob Rechtsmittel gegen die französische Entscheidung, mit der die englische Entscheidung in Frankreich für vollstreckbar erklärt wurde und wendete ein, daß trotz seines Antrags nicht geprüft wurde, ob sich die englischen Gerichte von Amts wegen gemäß Art 20 EuGVÜ hätten für unzuständig erklären müssen.
Nach Art 28 Abs 3 EuGVÜ und vorbehaltlich des Abs 1 darf die Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsstaats nicht nachgeprüft werden.
Die Cour d'Appel hat diese Bestimmung zutreffend angewandt und begründet, sodaß die Entscheidung gerechtfertigt war.
Franklin Loufrani (Frankreich) gegen Reredo Corporation (Panama).
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