Kassationsgerichtshof Frankreich (Cour de Cassation) 18.5.1994
Eine gerichtliche Entscheidung, die erlassen wird, ohne daß die verurteilte Person zum Erscheinen vorgeladen wurde, und die ohne vorherige Zustellung vollstreckbar ist, kann nicht der im Titel III EuGVÜ vorgesehenen Anerkennung und Vollstreckung teilhaftig werden.
Durch die Entscheidung wurde der Beklagte zur Zahlung einer Geldsumme an die Klägerin (Bank von Sizilien) verpflichtet; diese Entscheidung enthielt die Präzisierung, daß der Schuldner innerhalb von 20 Tagen - von der Zustellung an gerechnet - Einspruch erheben kann und daß sie vorläufig vollstreckbar ist.
Banco di Sicilia (Italien) gegen Giuseppe Micciche (Italien)
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