JudikaturAUSL EKMR

Bsw23398/94 – AUSL EKMR Entscheidung

Entscheidung
17. Mai 1995

Kopf

Europäische Kommission für Menschenrechte, Kammer I, Beschwerdesache Tony Issa-Churchill gegen Österreich, Zulässigkeitsentscheidung vom 17.5.1995, Bsw. 23398/94.

Spruch

Art. 6 Abs. 1 EMRK - Steckbrief und Haftbefehl keine "strafrechtliche Anklage".

Unzulässigkeit der Beschwerde (einstimmig).

Text

Begründung:

Sachverhalt:

Gegen den Bf., einen im Ausland lebenden Österreicher, wurde wegen Verdachts der Veruntreuung von den österr. Gerichten ein Steckbrief und ein Haftbefehl erlassen.

Rechtliche Beurteilung

Rechtsausführungen:

er Bf. behauptet, durch die Ablehnung seines Antrags auf Aufhebung von Steckbrief und Haftbefehl in seinem Recht auf ein faires Verfahren im Falle einer Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage gemäß Art. 6 (1) EMRK verletzt worden zu sein.

Die Kms. ist jedoch der Auffassung, es gehe im ggst. Verfahren lediglich um die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung von Steckbrief und Haftbefehl. Obwohl dies einen gewissen Verdacht impliziert, wird doch nicht über die Schuld des Bf. entschieden (vgl. EKMR, Bsw. 11669/85, A./D, Entsch. v. 7.12.1987, DR 54, 95). Da es sich nicht um eine Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage handelt, ist Art. 6 EMRK nicht anwendbar. Die Beschwerde wurde daher für unzulässig erklärt (einstimmig).

Hinweis:

Das vorliegende Dokument über die Zulässigkeitsentscheidung der EKMR vom 17.5.1995, Bsw. 23398/94, entstammt der Zeitschrift „ÖIMR-Newsletter" (NL 1995,151) bzw. der entsprechenden Datenbank des Österreichischen Institutes für Menschenrechte, Salzburg, und wurde von diesem dem OGH zur Aufnahme in die Entscheidungsdokumentation Justiz im RIS zur Verfügung gestellt.

Die Zulässigkeitsentscheidung im englischen Originalwortlaut (pdf-Format):

www.menschenrechte.ac.at/orig/95_4/Issa-Churchill v A_ZE.pdf

Das Original der Zulässigkeitsentscheidung ist auch auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (www.echr.coe.int/hudoc) abrufbar.

Rückverweise