RS0105689 – AUSL EKMR, AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
EKMR 13.7.1989, 14288 (Beschwerde gg Österreich)
Art 6 MRK findet auf ein Verfahren betreffend die Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens keine Anwendung.
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