RS0134072 – AUSL EGMR Rechtssatz
Als prozessuale Garantie im Kontext eines Strafverfahrens selbst gesehen stellt die Unschuldsvermutung Anforderungen unter anderem im Hinblick auf die Beweislast, Tatsachen- und Rechtsvermutungen, das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung, Veröffentlichungen vor dem Strafverfahren und verfrühte Äußerungen des Gerichts oder anderer öffentlicher Amtsträger über die Schuld eines Angeklagten.