JudikaturAUSL EGMR

RS0121380 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 2004

Stellungnahme des Berichterstatters im Verfahren vor dem französischen Höchstgericht: Umfasst die Stellungnahme zwei Teile, deren erster (mit einer Sachverhaltsfeststellung, Bericht über die Begründetheit des Rechtsmittels und rechtlicher Analyse) sowohl Parteien als auch Staatsanwaltschaft übermittelt wird und deren zweiter (mit persönlicher Meinung des Berichterstatters und Urteilsentwurf) keiner der Parteien zugänglich ist, so bewahrt diese Regelung den kontradiktorischen Charakter des Verfahrens und das Recht auf Waffengleichheit. Fabre gegen Frankreich.

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