RS0103868 – AUSL BGH Rechtssatz
Zur Verurteilung des Vorsitzenden eines (deutschen) Bundesligavereins wegen Untreue durch Hingabe von Vereinsgeldern an Spieler eines anderen Vereins zur Beeinflussung des Spielausgangs. Zum Vermögensschaden bei einer solchen Tat.
Veröff: NJW 1975,1234