JudikaturAUSL BGH

RS0104027 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 1972

Zur Frage, ob bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch Unfallflucht das Verschulden eines neurotischen Versicherten als erheblich anzusehen ist.

Veröff: VersR 1972,339

Rückverweise