JudikaturAUSL BGH

RS0103718 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 1971

Zur Frage, wann die Benutzung eines Kraftfahrzeuges mit totem Gang am Lenkrad eine Gefahrerhöhung darstellt.

Veröff: VersR 1972,267

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