JudikaturAUSL BGH

RS0104081 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 1970

Zur Frage, wie lange ein Kraftfahrer nach einem angerichteten Unfall im Aufklärungsinteresse an der Unfallstelle warten muß. Die Berufung des Versicherers auf seine Leistungsfreiheit gemäß § 7 V AKB kann unberechtigt sein, wenn den Versicherungsnehmer, der die Aufklärungspflicht verletzt hat, nur der Vorwurf eines geringen Verschuldens trifft.

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