RS0104081 – AUSL BGH Rechtssatz
Zur Frage, wie lange ein Kraftfahrer nach einem angerichteten Unfall im Aufklärungsinteresse an der Unfallstelle warten muß. Die Berufung des Versicherers auf seine Leistungsfreiheit gemäß § 7 V AKB kann unberechtigt sein, wenn den Versicherungsnehmer, der die Aufklärungspflicht verletzt hat, nur der Vorwurf eines geringen Verschuldens trifft.