JudikaturAUSL BGH

RS0104036 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 1970

Zur Frage, wann bei einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Versicherungsfall als eingetreten anzusehen ist, wenn der versicherungsrechtliche Verstoß in dem Festhalten an einer fehlsamen Entscheidung trotz behördlichen Hinweises besteht.

Veröff: VersR 1970,247

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