JudikaturAUSL BGH

RS0103398 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 1969

Zur Frage, ob und inwieweit einem bei einem Kraftfahrzeugunfall verletzten Kinde entgegengehalten werden kann, daß es seine Verletzung mitverursacht hat.

Veröff: VersR 1969,860

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