JudikaturAUSL BGH

RS0103252 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1969

Zur Vekehrssicherungspflicht der Gemeinden bei winterlicher Straßenglätte gehört die Verpflichtung, innerhalb der geschlossenen Ortschaft auch belebte Fußgängerüberwege zu streuen. Über den Umfang der Streupflicht.

Veröff: VersR 1969,667 (mit Glosse von Gaisbauer, 849)

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