RS0103252 – AUSL BGH Rechtssatz
Zur Vekehrssicherungspflicht der Gemeinden bei winterlicher Straßenglätte gehört die Verpflichtung, innerhalb der geschlossenen Ortschaft auch belebte Fußgängerüberwege zu streuen. Über den Umfang der Streupflicht.
Veröff: VersR 1969,667 (mit Glosse von Gaisbauer, 849)