JudikaturAUSL BGH

RS0103380 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Dezember 1963

Zur Frage der Wirksamkeit einer durch einen Irrtum beeinflußten Einwilligung in eine Freiheitsentziehung (hier: Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Heilanstalt).

Veröff: MDR 1964,298

Rückverweise