JudikaturAUSL BGH

RS0103104 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 1957

Zur Frage, wann es nach vorausgegangenen Verhandlungen über die Schadensabwicklung gegen Treu und Glauben verstößt, die Einrede der Verjährung zu erheben.

Veröff: JR 1957,456

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