Durch eine einem jungen Vorstandsmitglied für jeden Fall der Nichtwiederbestellung erteilte, dem Vermögen und der Ertragskraft der Gesellschaft entsprechende Pensionszusage wird die Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats nicht in einer durch § 75 AktG verbotenen Weise eingeschränkt.
Veröff: NJW 1957,1278
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