RS0103334 – AUSL BGH Rechtssatz
Rückverweise
Zur Haftung des Krankenhauses bei Gesundheitsbeschädigung eines Patienten infolge mangelnder Unterweisung einer Krankenschwester über die Erfordernisse der ihr überlassenen Behandlung.
Veröff: VersR 1956,221
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