JudikaturAUSL BGH

RS0103334 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Februar 1956

Zur Haftung des Krankenhauses bei Gesundheitsbeschädigung eines Patienten infolge mangelnder Unterweisung einer Krankenschwester über die Erfordernisse der ihr überlassenen Behandlung.

Veröff: VersR 1956,221

Rückverweise