RS0104537 – AUSL BAG Rechtssatz
Unerlaubte Konkurrenztätigkeit verpflichtet den Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber über den Umfang der Konkurrenztätigkeit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft zu legen und das aus der Konkurrenztätigkeit Erlangte an den Arbeitgeber auszukehren.