JudikaturAUSL BAG

RS0104367 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1963

Wenn der Arbeitgeber eine Ruhegeldordnung aufstellt und in einer geeigneten Form im Betrieb bekannt gibt, so bindet dieses einseitige Ruhegeldversprechen den Arbeitgeber.

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