JudikaturAUSL BAG

RS0104305 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
09. Dezember 1957

Wird eine normative tarifliche Regelung durch eine andere normative tarifliche Regelung ersetzt, so werden auch solche Regelungen der ersetzten tariflichen Ordnung ersetzt, die für den Arbeitnehmer günstiger sind als die entsprechenden Regelungen der neuen tariflichen Ordnung.

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