JudikaturAUSL AG Gießen

RS0104730 – AUSL AG Gießen Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 1985

Ls 9 Js 17148/84

Die unbefugte Verwendung einer fremden Codekarte für EC-Geldautomaten unter Benützung der persönlichen Geheimzahl des Berechtigten zur Geldabhebung aus einem Geldautomaten ist Diebstahl des Geldes.

RS U AG Gießen (D) 1985/05/24 Js17148/84

Veröff: NJW 1985,2283

RS U AG Kuhnbach (D) 1985/03/27 Js 9471/84

3 DS 4 Js 9471/84

Beisatz: Es liegt ein schwerer Fall des Diebstahls vor, weil das Geld

aus einem Behältnis entzogen wird, das den Zweck hat, das darin

verwahrte Geld gegen Wegnahme besonders zu sichern. (T1) Veröff: NJW

1985,2282 = NStZ 1985,458

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