JudikaturArbeits und Sozialgericht Wien

RWA0000031 – Arbeits und Sozialgericht Wien Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2016

Gegenstand des Verfahrens nach Elternteilzeit ist nicht Erwirkung der Einhaltung dienstvertraglicher Pflichten. Auch eine Änderung des Dienstvertrages durch Vertragsänderung oder Vertragsergänzung kann in diesem Verfahren nicht erfolgen.

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