Artikel 77 Bemerkungen Dritter
In Kraft seit 06. Juli 2017
Up-to-date
Unionsmarkenverordnung
Gliederung
Werden beim Amt schriftliche Bemerkungen nach Artikel 45 zu einer Unionskollektivmarke eingereicht, so können diese auch auf die spezifischen Gründe gestützt sein, aus welchen die Anmeldung der Unionskollektivmarke gemäß Artikel 76 zurückgewiesen werden sollte.
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