Artikel 6 Erwerb der Unionsmarke
In Kraft seit 06. Juli 2017
Up-to-date
Unionsmarkenverordnung
Gliederung
KAPITEL II MATERIELLES MARKENRECHT
ABSCHNITT 1 Begriff und Erwerb der Unionsmarke
Artikel 6 Erwerb der Unionsmarke
Die Unionsmarke wird durch Eintragung erworben.
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