EU-RechtVerordnungenUnionsmarkeKAPITEL XIII INTERNATIONALE REGISTRIERUNG VON MARKENABSCHNITT 3 Internationale Registrierungen, in denen die Union benannt istArtikel 202

Artikel 202 Umwandlung einer im Wege einer internationalen Registrierung erfolgten Benennung der Union in eine nationale Markenanmeldung oder in eine Benennung von Mitgliedstaaten

In Kraft seit 06. Juli 2017
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