Artikel 14 Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem EPA
In Kraft seit 20. Januar 2013
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PCT-VO
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 14 Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem EPA
Die Kommission arbeitet im Rahmen einer Arbeitsvereinbarung eng mit dem EPA in den unter diese Verordnung fallenden Bereichen zusammen. Diese Zusammenarbeit beinhaltet den regelmäßigen Meinungsaustausch über das Funktionieren der Arbeitsvereinbarung und insbesondere die Frage der Jahresgebühren und die Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Patentorganisation.
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