Durchführungsverordnung (EU) 2026/2245 der Kommission vom 8. Oktober 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter Polyvinylalkohole mit Ursprung in der Volksrepublik China, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen
Vorwort/Präambel
(1) ex39053000
3905300091
(2) Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
(3) Die nationalen Zollbehörden entscheiden vor Inkrafttreten der Durchführungsverordnung der Kommission, mit der die erneute Prüfung abgeschlossen wird, nicht über Anträge auf Erstattung oder Erlass von Antidumpingzöllen auf die Einfuhren von Waren, die von der Sinopec Group hergestellt wurden.
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