ANHANG I — Durchführungsverordnung (EU) 2026/2191 des Rates vom 28. September 2026 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird wie folgt geändert:
1. Unter der Überschrift „a) Liste der Personen nach Artikel 2 und 2a“ werden die folgenden Einträge hinzugefügt:
2. Unter der Überschrift „b) Liste der Einrichtungen nach Artikel 2 und 2a“ wird folgender Eintrag hinzugefügt:
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