Durchführungsverordnung (EU) 2026/2188 der Kommission vom 1. Oktober 2026 zur Änderung der Anhänge II und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Ägypten, das Vereinigte Königreich und Uruguay in den Listen der Drittländer oder Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von bestimmten Huftieren und bestimmten Kategorien von Equiden zulässig ist

(EU) 2026/2188
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